Dating-Portale, Streaming-Dienste, Fitnessstudios und viele andere Anbieter werben mit preisgünstigen oder kostenlosen Probe-Abos um neue Kunden.

Bei der Kündigung gibt es aber häufig Probleme. Die Verbraucherzentrale setzt sich deshalb dafür ein, dass solche Test-Angebote künftig ohne Kündigung automatisch enden.

Ein Vertrag ist schnell geschlossen: ein paarmal Tippen auf dem Smartphone genügt, um Mitglied im Fitnessstudio zu werden oder einen Streaming-Dienst zu abonnieren. Deutlich schwieriger ist es, aus einem Vertrag wieder heraus zu kommen. Wer die Laufzeit nicht genau im Blick hat oder die Kündigungsfrist verpasst, muss meist für ein ganzes Jahr zahlen. Viele Anbieter verstecken ihre Kündigungsadressen zudem in schwer auffindbaren Unterseiten ihrer Onlineportale.

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Kostenfalle Probe-Abo – Wer nicht rechtzeitig kündigt…

Probe-Abos führen häufig in die Kostenfalle, weil sie sich automatisch verlängern. Beispiel Online-Dating: Hier werben Anbieter mit kostenlosen oder vergünstigten Probemitgliedschaften, die nach Ablauf zu einer Mitgliedschaft für sechs oder sogar zwölf Monate zu einem viel höheren Preis umgewandelt werden. Ähnlich ist das Prinzip bei der Probe Bahn Card der Deutschen Bahn. Wer nicht rechtzeitig sechs Wochen vor Ende der Laufzeit kündigt und sicherstellt, dass die Kündigung ankommt, hat automatisch ein Jahresabonnement abgeschlossen.

„Vielen Verbrauchern ist nicht klar, dass sich die günstigen Probe-Abos nach Ablauf der Testzeit automatisch verlängern und dann teurer werden.“

so Boris Wita. Die Lösung wäre aus Sicht der Verbraucherzentrale ein Verbot von Test-Abos, die sich automatisch verlängern. Damit dürften Anbieter das Testangebot nur dann in ein Jahres-Abo umwandeln, wenn der Kunde oder die Kundin nachweislich zugestimmt hat.

„Dieses Verbot muss im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) als Zusatz zum Paragrafen 314 verankert werden. Dort ist die Kündigung von Dauerschuldverhältnissen wie Abos geregelt.“

erläutert der Jurist.

Nach Ansicht der Verbraucherzentrale brächte ein Verbot automatisch verlängerter Probe-Abos viele Vorteile:
•    Transparenz und Kostenkontrolle für Verbraucher*innen
•    Verlässliche Vertragsverhältnisse für beide Seiten
•    finanzielle Erleichterung für überschuldete Bürger*innen
•    gegen Verstöße könnte direkt und wirksam vorgegangen werden
•    Sicherung des fairen Wettbewerbs

Ansprechpartner für Betroffene

Die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale nehmen Beschwerden auf, sammeln Fälle und unterstützen Verbraucher*innen mit Informationen, Musterbriefen und persönlicher Beratung.

Bei dem Inhalt handelt es sich um eine Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein
Artikelbild: Shutterstock / Von durantelallera


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