Die Behauptung

Im Internet wird behauptet, die Stimmabgabe bei der Europawahl sei strafbar, basierend auf einem Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2012.

Unser Fazit

Diese Aussage ist falsch. Das Urteil von 2012 betraf die Sitzverteilung im Bundestag und hat mit der Europawahl nichts zu tun. Die Stimmabgabe bei der Europawahl ist nicht strafbar.

Gerüchte/Behauptungen

Im Internet wird behauptet, die Stimmabgabe bei der Europawahl sei eine Straftat. Diese Behauptung wird mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2012 begründet. Demnach sei das Bundeswahlgesetz grundgesetzwidrig und die Teilnahme an der Wahl daher strafbar. Dies führte zu einer Verunsicherung der Wähler, insbesondere in sozialen Medien wie Facebook und Telegram.

Bewertung

Diese Aussage ist falsch. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2012 bezieht sich nicht auf die Europawahl, sondern auf die Sitzverteilung im Deutschen Bundestag. Experten bezeichnen die Behauptungen als „Unsinn“ und betonen, dass die Teilnahme an der Europawahl keine Straftat darstellt.

Die Fakten

Das Bundesverfassungsgericht hat 2012 in einem Urteil Teile des Sitzzuteilungsverfahrens bei der Bundestagswahl für verfassungswidrig erklärt. Dabei ging es um den Effekt des negativen Stimmgewichts, der die Chancengleichheit der Parteien beeinträchtigt. Diese Entscheidung hat jedoch keine Auswirkungen auf die Europawahl oder andere Wahlen in Deutschland.

Experten bezeichnen Vorwurf als „Blödsinn“

Mehrere Verfassungsrechtler, darunter Michael Brenner von der Universität Jena und Marion Albers von der Universität Hamburg, haben diese Behauptungen als falsch zurückgewiesen. Sie betonen, dass das Wahlrecht zuletzt 2023 reformiert wurde und das Urteil von 2012 keine Strafbarkeit der Stimmabgabe impliziere. Für die Europawahl gelten eigene Gesetze, nämlich das Europawahlgesetz.

Stimmabgabe (Wahlrecht) ist keine Straftat

Jörg Eisele von der Universität Tübingen und Peter Huber von der Universität München bestätigen, dass die Ausübung des Wahlrechts keine Straftat ist. Es gebe keinen Straftatbestand, zu dem Beihilfe geleistet werden könne. Die Charta der Grundrechte der EU garantiert allen Unionsbürgern das Wahlrecht unter denselben Bedingungen wie den Staatsangehörigen.

EU-Wahlen im Juni 2024

Die Europawahl findet vom 6. bis 9. Juni 2024 in allen 27 EU-Mitgliedstaaten statt. In Deutschland wird am 9. Juni 2024 gewählt. Im Zusammenhang mit dieser Wahl kursieren zahlreiche falsche Behauptungen, wie z.B. die Gültigkeit von Stimmzetteln mit Markierungen außerhalb des vorgesehenen Bereichs.

Fazit

Die Behauptung, die Stimmabgabe bei der Europawahl sei strafbar, ist falsch. Das Urteil von 2012 bezieht sich auf die Sitzverteilung im Bundestag und nicht auf die Europawahl. Es gibt keine strafrechtlichen Konsequenzen für die Teilnahme an der Europawahl.

Mimikama-Tipp


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Quelle: afp


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