Altkanzler Gerhard Schröder hat vor Gericht eine herbe Niederlage erlitten: Kein Büro mehr im Bundestag, keine staatlich finanzierte Unterstützung. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte die Entscheidung, Schröders Anspruch auf ein Büro endgültig zu streichen.

Schröders Sturz: Gericht sagt klar „Nein!“

Niederlage auf der ganzen Linie für Gerhard Schröder. Trotz seiner Präsenz und seines selbstbewussten Auftretens in der mündlichen Verhandlung musste sich der Altkanzler am Nachmittag geschlagen geben. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg urteilte eindeutig: Der Altkanzler hat keinen Anspruch auf ein staatlich finanziertes Büro. Seine Klage, die sich auf angebliches Gewohnheitsrecht und fortbestehende Verpflichtungen stützte, wurde abgewiesen.

Schröders Büro wurde im Mai 2022 gestrichen, kurz nach Beginn des russischen Angriffskrieges in der Ukraine. Der Haushaltsausschuss des Bundestages entschied, dass Schröder keine fortdauernden Verpflichtungen mehr habe. Die jährlichen Kosten von rund 400.000 Euro sind damit vom Tisch.

Kriegsbeginn und Büroentzug: Schröders Argumente verfangen nicht

Die Entscheidung, ihm das Büro zu entziehen, fiel wenige Monate nach dem russischen Angriff auf die Ukraine. Der Haushaltsausschuss des Bundestages sah keine Notwendigkeit mehr für Schröders staatlich finanziertes Büro. Schröder argumentierte, er habe weiterhin Aufgaben und Verpflichtungen, die sich aus seinem Amt ergäben. Das Gericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht.

Bereits in erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Berlin seine Klage abgewiesen. Nun bestätigte auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg diese Entscheidung. Der Altkanzler bleibt ohne Büro und Mitarbeiter.

Gewohnheitsrecht und Sonderstatus? Fehlanzeige!

Seine Anwälte beriefen sich auf das Gewohnheitsrecht: Seit 1967 hätten alle Altkanzler Anspruch auf ein Büro und Mitarbeiter. Das Gericht sah das anders. Ein Büro sei nicht an die Person gebunden, sondern an das Amt. Der Vorsitzende Richter Boris Wolnicki betonte: „Es gibt keinen Rechtsanspruch auf staatliche Unterstützung nach dem Ausscheiden aus dem Amt“.

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Der Altkanzler hatte darauf verwiesen, dass er weiterhin wichtige Aufgaben wahrnehme, etwa seine Reise nach Russland zur Vermittlung im Ukraine-Krieg. Doch auch das überzeugte die Richter nicht. Ein Anspruch auf ein Büro ergebe sich weder aus Gewohnheitsrecht noch aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz.

Schröder gibt nicht auf: Nächste Runde vor dem Bundesverwaltungsgericht?

Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Der Altkanzler hat die Möglichkeit, vor dem Bundesverwaltungsgericht in Revision zu gehen. Die Chancen stehen allerdings schlecht. Das Oberverwaltungsgericht hat unmissverständlich klargestellt, dass sein Anspruch auf ein Büro keine rechtliche Grundlage hat.

Ein Blick auf andere Ex-Kanzler: Merkel und die neuen Regeln

Die Büroprivilegien ehemaliger Bundeskanzler haben in den vergangenen Jahren immer wieder für Diskussionen gesorgt. Angela Merkel erhielt nach ihrem Ausscheiden neun Mitarbeiter. Für 2019 hat der Haushaltsausschuss beschlossen, dass künftige Bundeskanzler maximal fünf Mitarbeiter haben sollen. Olaf Scholz könnte der erste Kanzler sein, für den diese Regelung gilt.

Fazit: Schröders Niederlage ist ein Sieg der Vernunft

Schröders Versuch, sich über veraltete Gewohnheitsrechte ein Büro zu sichern, ist kläglich gescheitert. Das Gericht hat ein klares Signal gesetzt: Öffentliche Gelder sind nicht für persönliche Privilegien da. Diese Entscheidung ist ein wichtiger Schritt in Richtung Transparenz und Sparsamkeit im Umgang mit Steuergeldern.

Quelle: ZDF

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