Ab dem 26. Juni 2024 plant der Internetkonzern Meta, Nutzerinhalte auf Facebook und Instagram für das Training von Künstlicher Intelligenz (KI) zu verwenden. Diese Neuerung, die im Rahmen der aktualisierten Datenschutzrichtlinien angekündigt wurde, hat zu einer Abmahnung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen geführt. Kritisiert wird auch eine neue Funktion, die unbemerkt die Metadaten von Fotos und Videos auf dem Smartphone auswertet.

Metas KI-Training durch Nutzerinhalte

Meta will ab Ende Juni auf Facebook und Instagram gepostete Inhalte nutzen, um künstliche Intelligenz zu trainieren. Diese Änderungen wurden im Mai in einer Anpassung der Datenschutzrichtlinien angekündigt. Dabei sollen auch persönliche Informationen der Nutzer, einschließlich geposteter Fotos und Videos, für das KI-Training verwendet werden. Obwohl die Nutzer dieser Nutzung widersprechen können, ist der Widerspruchsprozess doch etwas umständlich und wenig nutzerfreundlich.

„Diese tiefgreifenden Änderungen werden klammheimlich als Voreinstellung eingeführt. Wer seine Daten schützen will, muss selbst aktiv werden. Das Gegenteil sollte der Fall sein: Nutzerinnen und Nutzer sollten solche Funktionen aktivieren können, wenn sie es wollen.“

Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW

Analyse der privaten Foto-Bibliothek

Neben den Änderungen im Umgang mit Nutzerinhalten führt der Internetkonzern eine neue Funktion ein, die im Hintergrund die Metadaten von Fotos und Videos auf dem Smartphone analysiert. Nutzer der Facebook-App erhalten dann Vorschläge, welche Fotos oder Videos sie auf der Plattform teilen könnten. Diese Funktion ist standardmäßig aktiviert und verstößt nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW gegen das Prinzip der datenschutzfreundlichen Voreinstellungen („privacy by default“).

„Der Zugriff auf die Metadaten von Fotos und Videos sollte standardmäßig deaktiviert sein. Besonders perfide finden wir, dass Meta das neue Feature bereits eingeführt hat, ohne die Nutzer vorher darüber zu informieren. Dann darf sie erst recht nicht standardmäßig aktiviert sein.“

Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW

Wie man diese Funktion deaktiviert, lesen Sie HIER.

Unterlassungserklärung gefordert

Die Verbraucherzentrale NRW hat die Meta Platforms Ireland Ltd. abgemahnt und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung bis zum 19. Juni 2024 aufgefordert. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale verstößt der Konzern mit den neuen Regelungen gegen die Datenschutzrechte der Verbraucherinnen und Verbraucher. Meta beruft sich bei den Änderungen auf sein berechtigtes Interesse, was aus Sicht der Verbraucherschützer nicht ausreicht.

„Meta macht es sich zu einfach. Die Nutzung privater Daten für das Training einer künstlichen Intelligenz darf nicht ohne Einwilligung der Nutzer erfolgen.“

Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW

Fragen und Antworten

  1. Welche neuen Funktionen plant Meta für die Analyse von Fotos und Videos?
    Meta hat eine neue Funktion eingeführt, die es ermöglicht, die Metadaten von Fotos und Videos auf dem Smartphone im Hintergrund zu analysieren. Diese Funktion ist standardmäßig aktiviert und soll den Nutzern Vorschläge machen, welche Fotos oder Videos sie auf Facebook teilen könnten. Aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW verstößt diese Praxis gegen datenschutzrechtliche Grundsätze.
  2. Wie können Nutzer ihre Daten schützen?
    Nutzer können der Verwendung ihrer Daten für das KI-Training widersprechen und die Analyse ihrer Fotos und Videos deaktivieren. – Eine Anleitung finden Sie HIER.
    Allerdings ist der Widerspruchsprozess umständlich und wenig nutzerfreundlich gestaltet. Es empfiehlt sich, die Datenschutzeinstellungen regelmäßig zu überprüfen und anzupassen.
  3. Welche Konsequenzen drohen Meta, wenn sie den Forderungen der Verbraucherzentrale nicht nachkommen?
    Sollte das Unternehmen der Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung bis zum 19. Juni 2024 nicht nachkommen, könnten rechtliche Schritte folgen. Die Verbraucherzentrale NRW sieht in den neuen Regelungen klare Verstöße gegen Datenschutzrechte und ist bereit, diese notfalls gerichtlich durchzusetzen.
  4. Was sind die Hauptkritikpunkte der Verbraucherzentrale NRW an den neuen Datenschutzbestimmungen von Meta?
    Die Verbraucherzentrale NRW kritisiert, dass die Änderungen der Datenschutzbestimmungen tiefgreifende Auswirkungen auf den Schutz der persönlichen Daten der Nutzer haben und ohne ausreichende Information und Einwilligung der Nutzer eingeführt wurden. Insbesondere die standardmäßige Aktivierung der neuen Funktionen und das umständliche Widerspruchsverfahren werden stark kritisiert.

Fazit

Die geplanten Änderungen bei Facebook und Instagram, insbesondere die Nutzung von Nutzerinhalten für das Training künstlicher Intelligenz und die Analyse von Fotometadaten, haben erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken ausgelöst. Die Verbraucherzentrale NRW hat Meta daher abgemahnt und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert. Nutzer sollten sich der neuen Regelungen bewusst sein und aktiv ihre Datenschutzeinstellungen überprüfen, um ihre persönlichen Daten zu schützen.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW

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