Nun ist es offiziell: Die EU-Urheberrechtsreform ist durch. Mit all ihren Artikeln.

Gleichzeitig kommen alte Befürchtungen und auch halbwahre Thesen wieder heraus: Macht YouTube jetzt dicht? Die Antwort ist recht einfach: NEIN. Es gibt auch keinen Grund dazu. Sowie es auch nicht um Zensur geht oder eine Einschränkung der Meinungsfreiheit im direkten Sinne.

Die EU-Urheberrechtsreform hat rein gar nichts mit Meinungen und Einschränkung der Meinungsfreiheit zu tun, sondern es geht um die Eindämmung von Urheberrechtsverstößen. Ein Symptom davon ist jedoch, dass Inhalte eben nicht mehr erscheinen, sofern Material darin enthalten ist, welches Urheberrechte verletzt.

Das, was jetzt folgt, ist alles nicht neu, sondern haben wir bereits im letzten Winter so beschrieben:

Im Artikel 13 der EU-Urheberrechtsreform werden die Plattformen wie Instagram, YouTube, Snapchat, Facebook, direkt verantwortlich für die Urheberrechtsverstöße ihrer Nutzer gemacht.

Grundsätzlich ist die EU-Urheberrechtsreform natürlich in den letzten Monaten bis zu ihrer Abstimmung umstritten gewesen und dürfte einen großen Einschnitt in der Social Media Welt darstellen, da viele Inhalte aufgrund von Urheberrechtsbeschränkungen verschwinden dürften, bzw. der Upload direkt blockiert wird.

Mittlerweile beschlossen!

Die Abgeordneten haben am 26.03.2019 die Richtlinie mit 348 Ja-Stimmen bei 274 Gegenstimmen und 36 Enthaltungen angenommen (wir haben berichtet). Damit endet das 2016 begonnene Gesetzgebungsverfahren für das Europäische Parlament. Es liegt nun an den Mitgliedstaaten, den Beschluss des Parlaments in den kommenden Wochen ihrerseits zu billigen.

Wenn die Mitgliedstaaten den vom Europäischen Parlament angenommenen Text billigen, tritt er nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Dann haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die Bestimmungen in nationale Gesetzgebung umzusetzen.

Zum einen geht es um das Leistungsschutzrecht. Also die Frage, ob z.B. Google oder beispielsweise Facebook für die Vorschau-Snippets von Zeitungen und Verlagen Geld bezahlen müssen oder nicht (die sog. Linksteuer). Im worst case führt es zur Zensur von links – und das wollen wir alle wohl eher nicht. Viel mehr im Fokus steht jedoch der Artikel 13.

Der erwähnte Artikel 13 (bzw. mittlerweile Artikel 17) im neuen Urheberrechtsgesetz betrifft nun Uploads auf Plattformen wie YouTube.

Diese Uploads müssen in Zukunft auf Urheberrechtsverletzungen kontrolliert werden, da der Plattformbetreiber hier in die Verantwortung gezogen wird. Dies kann beispielsweise automatisiert passieren, also durch Uploadfilter. Eine andere Möglichkeit, um Filter zu umgehen, können auch Lizenzverhandlungen der Plattformbetreiber mit Rechteinhabern sein.

Diese Uploadfilter jedoch, die durch Plattformen eingesetzt werden, werden als besonders kritisch angesehen. Gemäß Kritikern besteht somit die Gefahr, dass übervorsichtig eingestellte Filter unberechtigt Inhalten die Veröffentlichung verwehren. Das wäre dann ein Eingriff in die Meinungsfreiheit nach Ansicht der Kritiker. Stichhaltiger Punkt: wie unterscheiden Uploadfilter beispielsweise zwischen Zitaten und einem Urheberrechtsverstoß? Dürfen Programme entscheiden, welcher Inhalt veröffentlicht wird?

Man muss auch verstehen: Da geht es auch noch sehr viel um Lobbying und viel Geld, das Content-Produzenten hier wittern (z.B. im Kontext mit Sportveranstaltungen). Also prallen hier zwei Seiten im Hintergrund aufeinander, die beide viel Geld verdienen wollen.

Wird mein Lieblingsyoutuber denn nun verschwinden?

Prinzipiell wäre es für YouTube eine denkbare Möglichkeit, Kanäle für die EU zu sperren, um hier etwaigen Rechtsverletzungen vorzubeugen. Wir halten das allerdings auch für eine Drohgebärde. Es fühlt sich an, als setzt YouTube derzeit die auf der Plattform agierenden Influencer in Brand, die dann wiederum die Nutzer in Angst versetzen. Ob die ganzen Kanäle verschwinden, ist dann doch eher anzuzweifeln.

Aussagen wie einzelne YouTuber sie treffen, dass sie in Zukunft nicht mehr da sein werden, ist Unsinn. Ein Uploadfilter kann nicht greifen (außer er arbeitet fehlerhaft), wenn kein Urheberrechtsbruch vorliegt.

[vc_message message_box_color=“grey“ icon_fontawesome=“fa fa-info“] Man darf nicht vergessen: YouTube nutzt schon lange einen Uploadfilter! [/mk_info]

Eine zweite, realistischere Möglichkeit: diese Uploadfilter werden in Zukunft strenger gestaltet, d.h. im Zweifelsfall eher sperren/löschen, um das Risiko zu minimieren. Damit wird es für sehr viele Inhalte tatsächlich schwierig (die ganze „let’s play-szene“ müsste das neu ausverhandeln, private Berichterstattungen von Sportereignissen, Fanzines, online Flohmärkte, jede Form von Remix-Kultur, etc). So kann es dann auch schon mal vorkommen, dass man mit seinem eigenen Material gesperrt wird (siehe hier).

Was man befürchten kann

Es ist durchaus möglich, dass – so die Wünsche der Contentindustrie durchgehen – sich hier massive Veränderungen in der Art, wie wir das Netz verwenden können, abzeichnen.

Man muss an dieser Stelle beachten, dass eben liebgewordene Dinge so nicht mehr weiter praktikabel sein können: Viele Inhalte stehen unter Copyright, das auch wirklich durchgezogen werden kann, weil es gleichzeitig einfacher wird, gegen Copyright-Verstöße vorzugehen (nämlich gegen beispielsweise YouTube, Google oder Facebook direkt). Ob als Blogger, Influencer oder Hobby-Youtuber sollte man bei genutztem Material besser Creative Commons-Lizenzen verwenden.

Und nun?

Problematisch ist halt, dass das uns bekannte, sehr dynamische Internet eben seine eigene Kultur aufgebaut hat, die in vielen Fällen mit klassischen Urheberrechtsvorstellungen kollidiert. Fremde Inhalte (Lieder, Bilder oder Texte) werden in Videos (und) auf Social Media genutzt, ohne dass Urheber ihre Ansprüche geltend machen können. Den Plattformbetreibern konnte das bisher egal sein, aber in Zukunft sind sie in der Pflicht.


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