In den letzten Tagen hat Meta Millionen von Nutzern in Europa über die erneute Anpassung seiner Datenschutzrichtlinien informiert. Diese Änderungen haben bei Datenschützern erhebliche Bedenken hervorgerufen, da Meta plant, Posts, private Bilder und andere Daten für das Training seiner KI-Technologie zu verwenden. Diese Technologie könnte Informationen aus verschiedenen Quellen extrahieren und potenziell mit unbekannten Dritten teilen.

Reaktion und Beschwerden von Noyb

Die Wiener Datenschutz-NGO Noyb hat angekündigt, in elf europäischen Ländern Beschwerden einzureichen, um ein Eilverfahren einzuleiten, das diese Änderungen stoppen soll. Die betroffenen Länder sind Österreich, Belgien, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Italien, Irland, die Niederlande, Norwegen, Polen und Spanien. Noyb argumentiert, dass das Vorgehen von Meta gegen die DSGVO verstößt, da die Nutzer nicht um ihre Zustimmung gebeten werden, sondern Meta ein berechtigtes Interesse geltend macht.

Undefinierte KI-Technologie und DSGVO-Verstöße

Mit der neuen Datenschutzerklärung plant Meta, alle seit 2007 gesammelten öffentlichen und nicht-öffentlichen Nutzerdaten für eine undefinierte „KI-Technologie“ zu verwenden. Meta sammelt auch Daten von Drittanbietern und anderen Onlinequellen, mit Ausnahme von privaten Chats. Der Zweck dieser Datennutzung bleibt unklar, was den Anforderungen der DSGVO widerspricht. Die DSGVO verlangt klare und transparente Informationen zur Datennutzung, was Meta derzeit nicht erfüllt.

Max Schrems, Gründer und Chef von Noyb, kritisiert Meta scharf: „Meta sagt im Wesentlichen, dass es beliebige Daten aus beliebigen Quellen für beliebige Zwecke verwenden und jedem auf der Welt zur Verfügung stellen kann, solange dies über ‚KI-Technologie‘ geschieht. Das widerspricht eindeutig der DSGVO.“

Rechtsgrundlage und EuGH-Urteile

Nach der DSGVO ist die Verarbeitung personenbezogener Daten in der EU grundsätzlich verboten, es sei denn, es gibt eine gesetzliche Grundlage dafür. Meta behauptet, ein „berechtigtes Interesse“ zu haben, das Vorrang vor den Grundrechten der Nutzer hat. Dieses Argument wurde jedoch bereits vom Europäischen Gerichtshof im Zusammenhang mit der Verwendung persönlicher Daten für Werbezwecke zurückgewiesen. Schrems: „Der Europäische Gerichtshof hat klargestellt, dass Meta kein berechtigtes Interesse hat, sich über das Recht der Nutzer auf Datenschutz hinwegzusetzen. Dennoch versucht das Unternehmen die gleichen Argumente für das Training einer nicht näher definierten KI-Technologie zu verwenden“.

Opt-Out-Verfahren und Kritik

Wer mit der Datenverarbeitung nicht einverstanden ist, muss ein kompliziertes Widerspruchsformular ausfüllen. Statt ein einfaches Opt-out wie bei der Newsletter-Abmeldung anzubieten, verlangt Meta von den Nutzern, persönliche Gründe für den Widerspruch anzugeben. Eine technische Analyse der Opt-Out-Links ergab, dass Meta eine Anmeldung verlangt, um eine ansonsten öffentliche Seite zu sehen. Schrems kritisiert: „Es ist völlig absurd, die Verantwortung auf die Nutzer abzuwälzen. Das Gesetz verlangt, dass Meta ihre Zustimmung einholt“.

Verdacht auf Absprachen mit Datenschutzbehörde

Noyb vermutet, dass der Verstoß gegen die DSGVO auf einem Deal mit der irischen Datenschutzkommission DPC beruht, die bereits in der Vergangenheit Vereinbarungen mit Meta getroffen hatte, die es dem Unternehmen ermöglichten, die DSGVO zu umgehen. Diese Vereinbarungen endeten mit hohen Geldstrafen für Meta, nachdem der Europäische Datenschutzausschuss die irische DPC überstimmt hatte.

Schrems übt scharfe Kritik an der DPC: „Es sieht so aus, als würde das neue Management der DPC einfach weiter illegale Deals mit großen US-Technologiekonzernen machen. Es ist unfassbar, dass die Datenschutzbehörde den Missbrauch von nicht-öffentlichen persönlichen Daten von rund 400 Millionen europäischen Nutzern einfach durchgehen lässt“.

Künftige Entwicklungen

Die Datenschutzbehörden in den betroffenen Ländern müssen nun entscheiden, ob sie ein Eilverfahren einleiten oder die Beschwerden im normalen Verfahren behandeln. Die norwegische Datenschutzbehörde hat bereits Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Vorgehensweise von Meta geäußert. Ein Eilverfahren könnte zu einem schnellen vorläufigen Verbot und einer endgültigen Entscheidung des EDPB innerhalb weniger Monate führen.

Fragen und Antworten

  1. Was sind die Hauptkritikpunkte an Metas neuen Datenschutzrichtlinien?
    Hauptkritikpunkte sind die Verwendung von öffentlichen und nicht-öffentlichen Nutzerdaten für eine undefinierte „KI-Technologie“ ohne ausdrückliche Zustimmung der Nutzer. Datenschützer bemängeln, dass Meta behauptet, ein berechtigtes Interesse zu haben, das die Datenschutzrechte der Nutzer überwiegt, was gegen die DSGVO verstößt. Außerdem sei das Opt-Out-Verfahren kompliziert und benachteilige die Nutzer, da sie persönliche Gründe für ihren Widerspruch angeben müssten.
  2. Welche Rolle spielt Noyb bei den Beschwerden gegen Meta?
    Noyb, eine Wiener Datenschutz-NGO, spielt eine führende Rolle bei den Beschwerden gegen Meta. Sie hat angekündigt, Beschwerden in elf europäischen Ländern einzureichen, um ein Eilverfahren einzuleiten, das die neuen Datenschutzbestimmungen von Meta stoppen soll. Noyb argumentiert, dass der Ansatz von Meta gegen die DSGVO verstößt und die Rechte der Nutzer verletzt.
  3. Was ist die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung in der EU?
    Nach der DSGVO ist die Verarbeitung personenbezogener Daten in der EU grundsätzlich verboten, es sei denn, es gibt eine Rechtsgrundlage dafür. Unternehmen müssen sich auf eine der sechs in Artikel 6 Absatz 1 DSGVO genannten Rechtsgrundlagen berufen, um Daten verarbeiten zu können. Die logische Wahl wäre, die Einwilligung der Nutzer einzuholen. Meta behauptet jedoch, ein „berechtigtes Interesse“ zu haben, das Vorrang vor den Datenschutzrechten der Nutzer hat, was bereits vom Europäischen Gerichtshof zurückgewiesen wurde.
  4. Warum ist das Opt-Out-Verfahren von Meta problematisch?
    Das Opt-Out-Verfahren von Meta ist problematisch, weil es kompliziert und benutzerunfreundlich ist. Anstatt ein einfaches Opt-Out anzubieten, wie es bei der Abbestellung von Newslettern der Fall ist, verlangt Meta von den Nutzern, persönliche Gründe für den Widerspruch anzugeben. Eine technische Analyse hat ergeben, dass Meta eine Anmeldung verlangt, um eine ansonsten öffentliche Seite einzusehen. Dies erschwert es den Nutzern erheblich, Widerspruch gegen die Datenverarbeitung einzulegen.
  5. Welche Auswirkungen könnten die Beschwerden auf Meta und die Datenschutzlandschaft in Europa haben?
    Die Beschwerden könnten erhebliche Auswirkungen auf Meta und die Datenschutzlandschaft in Europa haben. Wenn die Datenschutzbehörden in den betroffenen Ländern ein Eilverfahren einleiten, könnte dies zu einem schnellen vorläufigen Verbot und einer endgültigen Entscheidung des EDPB innerhalb weniger Monate führen. Dies könnte Meta dazu zwingen, seine Datenschutzrichtlinien zu überarbeiten und die Rechte der Nutzer stärker zu berücksichtigen. Langfristig könnte dies zu strengeren Datenschutzbestimmungen und einer besseren Durchsetzung der DSGVO in Europa führen.

Fazit

Die jüngsten Änderungen der Datenschutzrichtlinien von Meta haben erhebliche Bedenken bei Datenschützern hervorgerufen, die behaupten, dass diese Änderungen gegen die DSGVO verstoßen und die Rechte der Nutzer verletzen. Die Beschwerden von Noyb in elf europäischen Ländern könnten zu einem Eilverfahren und einer schnellen Entscheidung führen, die Meta zwingen könnten, seine Praktiken zu überdenken. Langfristig könnte dies zu strengeren Datenschutzbestimmungen und einer besseren Durchsetzung der DSGVO in Europa führen. Es bleibt abzuwarten, wie die Datenschutzbehörden in den betroffenen Ländern reagieren werden.

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Quelle: derStandard


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