Kinder und Jugendliche nutzen das Internet täglich, sei es in Chats, Foren oder sozialen Netzwerken. Die digitale Welt birgt aber auch erhebliche Risiken. Eltern sollten ihre Kinder daher umfassend über die Funktionsweisen und Gefahren des Internets aufklären und einen offenen Dialog über die Nutzung und die damit verbundenen Gefahren führen.

Was ist Cybergrooming und wie gehen die Täter vor?

Cybergrooming bezeichnet den gezielten Versuch von Erwachsenen, über digitale Medien Kontakt zu Kindern und Jugendlichen aufzunehmen. Dabei nutzen die Täter soziale Netzwerke, um zunächst harmlose Gespräche zu beginnen. Oft geben sie sich als Gleichaltrige aus und bauen langsam ein Vertrauensverhältnis auf, um die Kinder später zu sexuellen Handlungen oder Nacktaufnahmen zu überreden.

Anzeichen von Cybergrooming erkennen

Eltern sollten ihre Kinder dafür sensibilisieren, misstrauisch zu werden, wenn die Online-Bekanntschaft aufdringlich wird. Diese

  • macht viele Komplimente,
  • hat für alles Verständnis,
  • bemüht sich um eine jugendliche Sprache,
  • bietet an, Posing-Fotos zu machen
  • fragt, ob das Kind oder der Jugendliche alleine chattet
  • nach persönlichen Daten und Fotos fragt
  • ein unglaubwürdiges Profil ohne Fotos hat
  • das Kind oder den Jugendlichen bittet, die Webcam anzuschalten und die eigene aber nicht einschaltet
  • darum bittet, niemandem von den Gesprächen und dem Kontakt zu erzählen,
  • von einer Plattform zu einem Messenger wechseln oder sich gar heimlich treffen will.

    Was tun bei sexueller Belästigung im Internet?

    Wenn Ihr Kind von sexueller Belästigung oder aufdringlichen Kontakten im Internet berichtet, sollten Sie überlegt handeln:

    • Dokumentieren Sie als Elternteil den Chatverlauf, z.B. durch Screenshots.
    • Wenden Sie sich (auch telefonisch) an Ihre örtliche Polizeidienststelle.
    • Erkundigen Sie sich, wie Sie gesicherte Beweise übermitteln können. Erkundigen Sie sich konkret, ob Sie anzügliche Bilder oder Videos aus dem Chatverlauf sichern sollen. Je nach Inhalt der Aufnahmen können Sie sich unter Umständen selbst strafbar machen.
    • Sperren Sie nach Rücksprache mit der Polizei den Absender oder beantragen Sie die Löschung des Accounts bei dem betreffenden Netzwerk.
    • Nehmen Sie und vor allem Ihr Kind Hilfe an. Es gibt Opferberatungsstellen für Kinder und Eltern, die helfen, das Erlebte zu verarbeiten.

      Vorbeugende Maßnahmen für Eltern und Kinder

      Kinder begleiten
      Begleiten Sie Ihr Kind bei den ersten Schritten im Internet und bleiben Sie ein verlässlicher Ansprechpartner.

      Sicherheitsregeln vermitteln
      Vereinbaren Sie klare Regeln für die Internetnutzung und sprechen Sie über Gefahren und den Umgang mit problematischen Inhalten.

      Schwierigkeiten besprechen
      Haben Sie ein offenes Ohr für die Online-Erfahrungen Ihres Kindes und machen Sie deutlich, dass es sich jederzeit an Sie wenden kann.

      Wichtige Meldestellen und Hilfsangebote

      Wenn Sie jugendgefährdende Inhalte entdecken, melden Sie diese umgehend den entsprechenden Plattformen wie Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch oder direkt der Polizei. Nutzen Sie dazu Meldestellen wie jugendschutz.net oder die Internet-Beschwerdestelle.

      Cybergrooming ist strafbar

      Nach § 176a StGB ist der sexuelle Missbrauch von Kindern auch ohne Körperkontakt strafbar. Darunter fallen auch Handlungen im Rahmen des Cybergroomings, wie z.B. das Überreden zu sexuellen Handlungen vor laufender Kamera. Bereits der Versuch, Minderjährige zu sexuellen Handlungen zu überreden, ist strafbar.

      Fragen und Antworten

      Wie können Eltern ihre Kinder vor Cybergrooming schützen?
      Eltern sollten ihre Kinder über die Gefahren des Internets aufklären und sie bei der Nutzung begleiten. Klare Regeln und offene Gespräche über die Online-Erfahrungen sind wichtig. Darüber hinaus sollten Eltern sich selbst über die Mechanismen von Cybergrooming informieren, um Anzeichen frühzeitig erkennen zu können.

      Wie können sich Kinder sicher im Internet bewegen?
      Kinder sollten lernen, Fremden im Internet mit Misstrauen zu begegnen und keine persönlichen Informationen oder Bilder weiterzugeben. Sie sollten wissen, dass sie bei unangenehmen Erfahrungen immer ihre Eltern oder eine Vertrauensperson informieren können.

      Welche rechtlichen Schritte können bei Cybergrooming eingeleitet werden?
      Eltern sollten bei Verdacht auf Cybergrooming umgehend die Polizei informieren und den Chatverlauf dokumentieren. Täter können wegen versuchter Kontaktaufnahme zu sexuellen Zwecken strafrechtlich verfolgt werden.

      Welche Hilfen gibt es für betroffene Kinder und Eltern?
      Es gibt zahlreiche Beratungsstellen und Hilfsangebote, die betroffene Kinder und Eltern unterstützen. Dazu gehören Opferberatungsstellen und Online-Plattformen wie Nummer gegen Kummer oder fragZEBRA.

      Wie können Eltern die Online-Aktivitäten ihrer Kinder sicher begleiten?
      Eltern sollten altersgerechte Internetangebote auswählen und gemeinsam mit ihren Kindern nutzen. Wichtig sind auch regelmäßige Gespräche über die Erfahrungen im Netz und das Aufzeigen von Hilfsangeboten.

      Fazit

      Cybergrooming stellt eine ernstzunehmende Gefahr für Kinder und Jugendliche dar. Durch Aufklärung, Begleitung und offene Kommunikation können Eltern ihre Kinder schützen. Wichtig ist, Anzeichen frühzeitig zu erkennen und bei Verdacht schnell zu handeln. Die Unterstützung durch Beratungsstellen und das Wissen um rechtliche Schritte geben zusätzliche Sicherheit.

      Quelle: polizei-beratung; FAQs zu Missbrauchsdarstellungen; Booklet_Cybergrooming_Tipps_Eltern.pdf; Cybergrooming: Was ist das eigentlich?

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