Die Behauptung

Ein Mann behauptet in einem Video, dass bereits der Besitz von „Compact“-Heften eine Straftat sei.

Unser Fazit

Der Besitz von „Compact“-Magazinen ist nicht illegal. Das Verbot richtet sich gegen die Aktivitäten der Firmen Compact-Magazin GmbH und Conspect Film GmbH. Die Verbreitung oder öffentliche Zurschaustellung der Inhalte kann jedoch strafbar sein.

Am 16. Juli 2024 hat die Bundesministerin des Innern, Nancy Faeser, das als rechtsextremistisch eingestufte Magazin „Compact“ sowie die Conspect Film GmbH verboten. Doch was bedeutet das Verbot für den Besitz und die Verbreitung des Magazins?

In einem Video behauptet ein Mann, schon der Besitz von „Compact“-Heften sei eine Straftat.

Screenshot des Videos
Screenshot des Videos (hier archiviert)

„[…] Das Magazin ist jetzt verboten worden über Nacht. Und jeder, der es besitzt, begeht damit eine Straftat. […]“

Passage der Aussage aus dem Video

Doch stimmt das?

Was das „Compact“-Verbot bedeutet

Das Verbot vom 16. Juli 2024 betrifft das Medienunternehmen Compact-Magazin GmbH und die Conspect Film GmbH. Diese Unternehmen werden vom Bundesministerium für Inneres (BMI) als verfassungsfeindlich eingestuft.

Das Verbot richtet sich in erster Linie gegen die Organisationen und ihre Tätigkeiten. Rechtlich handelt es sich um ein Vereinsverbot nach Artikel 9 des Grundgesetzes und § 3 des Vereinsgesetzes (VereinsG).

Folgen für Privatpersonen

Für den Besitzer eines „Compact“-Magazins hat das Verbot keine unmittelbaren Rechtsfolgen. Der bloße Besitz der Zeitschrift stellt keine Straftat dar.

Das Verbot richtet sich gegen den Verein und seine Tätigkeit, insbesondere die Herausgabe der Zeitschrift, das Betreiben eines Internetauftritts und das Abhalten von Veranstaltungen.

Rechtliche Grauzonen und Straftatbestände

Dennoch gibt es Situationen, in denen sich Einzelpersonen strafbar machen können. Nach § 9 VereinsG dürfen verbotene Kennzeichen und Symbole des Vereins nicht öffentlich verwendet oder verbreitet werden. Darunter fallen auch Inhalte wie die Zeitschrift selbst oder Videos, die solche Kennzeichen enthalten. Die Definition, welche Inhalte das sein können, finden sich § 11 Absatz 3 des Strafgesetzbuches (StGB).

Der bloße Besitz ist legal, die Verbreitung oder öffentliche Zurschaustellung kann strafrechtlich relevant sein.

Rechtsgrundlagen und Ausnahmen

Nach § 86 Abs. 1 Nr. 2 StGB macht sich strafbar, wer Propagandamittel eines verbotenen Vereins verbreitet oder zur Verbreitung herstellt.

Ausnahmen bestehen für die Verwendung zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung oder der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen.

Fragen und Antworten

  1. Was bedeutet das Verbot des Compact-Magazins konkret?
    Das Verbot untersagt der „Compact“-Magazin GmbH und der Conspect Film GmbH jegliche weitere Tätigkeit. Dazu gehören die Herausgabe des Magazins, die Organisation von Veranstaltungen sowie der Betrieb von Internetauftritten. Das Vermögen der Gesellschaften wird beschlagnahmt.
  2. Ist der Besitz der Zeitschrift „Compact“ illegal?
    Nein, der Besitz ist nicht verboten. Das Verbot richtet sich gegen die Unternehmen und ihre Aktivitäten, nicht gegen den privaten Besitz der Zeitschriften. Die Verbreitung der Inhalte kann jedoch strafbar sein, wenn sie verbotene Kennzeichen enthalten.
  3. Was passiert, wenn ich eine „Compact“-Zeitschrift weiterverbreite?
    Die Verbreitung von „Compact“-Heften oder anderen Inhalten, die verbotene Kennzeichen enthalten, ist strafbar. Dies gilt sowohl für den Verkauf als auch für das Teilen in sozialen Netzwerken oder anderen öffentlichen Plattformen.
  4. Warum das Verbot?
    Das Bundesinnenministerium argumentiert, dass die Compact-Magazin GmbH und die Conspect Film GmbH verfassungsfeindliche Ziele verfolgen und umsetzen wollen. Mit dem Verbot soll verhindert werden, dass die Organisationen ihre Tätigkeit fortsetzen können.
  5. Was sind die rechtlichen Grundlagen für das Verbot?
    Das Verbot stützt sich auf Artikel 9 des Grundgesetzes und § 3 des Vereinsgesetzes. Diese Gesetze ermöglichen es dem Staat, Organisationen zu verbieten, die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten.

Fazit

Das Verbot der Zeitschrift „Compact“ und der Conspect Film GmbH zeigt, wie der Staat gegen verfassungsfeindliche Organisationen vorgeht. Während der Besitz der Zeitschrift nicht strafbar ist, sollte die Verbreitung von Inhalten mit verbotenen Kennzeichen unterbleiben.

Quelle: DPA, BMI

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