Die Staatsanwaltschaft Lüneburg prüft derzeit mehrere Anzeigen gegen den Ortsverband AfD Winsen/Luhe. Der Vorwurf lautet Volksverhetzung und Beleidigung aufgrund eines Facebook-Posts nach einer Demonstration gegen Faschismus in Winsen/Luhe. Die Ermittlungen befinden sich noch in einem frühen Stadium und könnten weitere Anzeigen nach sich ziehen.

Hintergrund der Demonstration und des Facebook-Eintrags

Im Juni fand in Winsen/Luhe eine Demonstration gegen Faschismus statt, die von verschiedenen Parteien, darunter SPD, Grüne und Linke, organisiert wurde. Im Anschluss daran veröffentlichte der AfD-Ortsverband auf Facebook einen Beitrag, in dem er den Demonstranten vorwarf, „ihre SA marschieren zu lassen“. Diese Äußerung, die auf die Sturmabteilung der Nationalsozialisten anspielt, löste große Empörung aus und führte zu mehreren Strafanzeigen.

Inhalt des umstrittenen Facebook-Posts

Der inzwischen gelöschte Facebook-Beitrag der AfD Winsen enthielt die Aussage, die Organisatoren hätten „ihre SA aufmarschieren lassen„.

Ermittlungen wegen Facebook-Post: AfD Winsen im Visier der Staatsanwaltschaft
Screenshot des mittlerweile gelöschten Postings

Stand der Ermittlungen

Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft teilte mit, dass derzeit nicht klar sei, wer genau den Facebook-Post verfasst habe. Daher werde sowohl gegen Unbekannt als auch gegen den Verantwortlichen der Facebook-Seite der AfD Winsen ermittelt. Es werde geprüft, ob die Äußerungen von der Meinungsfreiheit gedeckt oder strafrechtlich relevant seien. Ob das Verfahren an die niedersächsische Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet abgegeben wird, ist noch unklar.

Reaktionen und mögliche Folgen

Die an der Demonstration beteiligten Parteien SPD, Grüne und Linke haben Strafanzeige gestellt und fordern eine lückenlose Aufklärung und gegebenenfalls strafrechtliche Konsequenzen. Die Staatsanwaltschaft rechnet mit weiteren Anzeigen, da der Post breite Empörung ausgelöst hat.

Fragen und Antworten

Was genau war der Inhalt des umstrittenen Facebook-Posts?
Der Facebook-Post der AfD Winsen beschrieb die Demonstration gegen Faschismus als „Aufmarsch der SA“ und bezeichnete die Teilnehmer, darunter Vertreter von SPD, Grünen und Linken, als „linksradikale Organisationen“. Der Post unterstellte diesen Gruppen Intoleranz und Gewaltbereitschaft und zog Vergleiche mit dunklen Zeiten der Vergangenheit.

Lesen Sie auch >   Polizei warnt vor neuem Gutschein-Betrug

Warum wird der Post als volksverhetzend und beleidigend eingestuft?
Der Vergleich mit der SA der Nationalsozialisten kann als Verharmlosung der Verbrechen des Nationalsozialismus und als Herabsetzung der Demonstrationsteilnehmer verstanden werden. Solche Äußerungen können den Straftatbestand der Volksverhetzung und der Beleidigung erfüllen, da sie geeignet sind, zu Hass und Gewalt gegen bestimmte Personengruppen aufzustacheln und deren Würde zu verletzen.

Welche rechtlichen Konsequenzen drohen den Verantwortlichen?
Sollte die Staatsanwaltschaft zu dem Schluss kommen, dass der Post den Tatbestand der Volksverhetzung und/oder der Beleidigung erfüllt, drohen den Verantwortlichen empfindliche Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen.
Darüber hinaus könnte eine einstweilige Verfügung erlassen werden, die die Verantwortlichen verpflichtet, derartige Äußerungen in Zukunft zu unterlassen.

Wie reagiert die AfD auf die Ermittlungen?
Die AfD Winsen hat sich bislang nicht detailliert zu den laufenden Ermittlungen geäußert. Das entsprechende Posting wurde entfernt und die Verantwortlichen betonen, sich im Rahmen der Meinungsfreiheit geäußert zu haben. Weitere Reaktionen der Partei bleiben abzuwarten.

Ermittlungen wegen Facebook-Post: AfD Winsen im Visier der Staatsanwaltschaft
Screenshot der Erklärung nach Löschen des Postings

Was bedeutet dieser Vorfall für die politische Landschaft in Winsen und darüber hinaus?
Der Vorfall verdeutlicht die aufgeheizte politische Stimmung in Deutschland. Die Ermittlungen und der öffentliche Diskurs darüber könnten dazu beitragen, die Grenzen des Sagbaren im politischen Diskurs zu klären und das Bewusstsein für einen verantwortungsvollen Umgang mit sozialen Medien zu schärfen. Langfristig könnte der Fall zu einem Präzedenzfall für den Umgang mit Hate Speech und Beleidigungen im Internet werden.

Fazit

Die Ermittlungen gegen den AfD-Ortsverband Winsen/Luhe wegen Volksverhetzung und Beleidigung unterstreichen die Notwendigkeit, Meinungsfreiheit und strafrechtlich relevante Äußerungen klar voneinander abzugrenzen. Die juristische Aufarbeitung dieses Falles könnte weitreichende Folgen für den politischen Diskurs und den Umgang mit Hasskriminalität im Internet haben. Es ist zu hoffen, dass die Ermittlungen dazu beitragen, das Bewusstsein für einen verantwortungsvollen Umgang mit Sprache und digitalen Plattformen zu schärfen.

Lesen Sie auch >   Die Schreihälse der sozialen Medien: Wenn dein harmloser Post zur Zielscheibe wird

Quelle: NDR

Abonnieren Sie den Mimikama-Newsletter und bleiben Sie auf dem Laufenden. Zugang zu den Online-Vorträgen und Workshops.

Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)