Die Behauptung

Björn Höcke wurde wegen der Verwendung der NS-Parole „Alles für Deutschland“ zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt.

Unser Fazit

Stimmt! Das Landgericht Halle verurteilte Björn Höcke wegen der Verwendung der historisch belasteten Parole „Alles für Deutschland“ in einer Rede. Die Verteidigung plädierte auf Unwissenheit, das Gericht ging jedoch von einer bewussten Verwendung aus.

Heute könnte man meinen, die historischen Parolen der Nationalsozialisten seien längst aus unserem Sprachgebrauch verschwunden. Doch der Fall Björn Höcke zeigt, dass diese Annahme trügerisch sein kann. Die jüngste Verurteilung wirft ein Schlaglicht auf die anhaltende Relevanz der Auseinandersetzung mit der Vergangenheit.

Gerüchte/Behauptungen

Es kursierte die Behauptung, der thüringische AfD-Vorsitzende Björn Höcke habe in einer öffentlichen Rede die Parole „Alles für Deutschland“ verwendet. Dies führte zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, in der eine Geldstrafe gefordert wurde, während seine Verteidigung einen Freispruch verlangte.

Bewertung

Die Verwendung nationalsozialistischer Parolen ist in Deutschland strafrechtlich verboten. Die Verteidigung argumentierte, die Parole sei in Vergessenheit geraten und versehentlich verwendet worden. Die Staatsanwaltschaft argumentierte, dass Höcke als ehemaliger Geschichtslehrer die Bedeutung der Parole hätte kennen müssen.

Der Sachverhalt zu Björn Höcke

Das Landgericht Halle entschied, dass Höcke die Parole wissentlich verwendet hat und verhängte eine Geldstrafe von 13.000 Euro. Die Entscheidung beruht auf der Annahme, dass Höcke als Person des öffentlichen Lebens und ehemaliger Lehrer über das notwendige historische Wissen verfügt.

Weitere Informationen

Der Fall zeigt, wie sensibel der Umgang mit historisch belasteten Begriffen in Deutschland nach wie vor ist. Es wird deutlich, dass die juristische und gesellschaftliche Aufarbeitung solcher Fälle von großer Bedeutung für die Erinnerungskultur in Deutschland ist.

Quelle: der Standard

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