Steigende Kosten führen in vielen Fitnessstudios zu Beitragsanpassungen, oft auch bei laufenden Verträgen. Die Verbraucherzentrale Hessen informiert, wie sich Mitglieder vor unzulässigen Preiserhöhungen schützen können.

Kreative Preiserhöhungen und das Bamberger Urteil

Manche Studiobetreiber suchen nach Wegen, um Beitragserhöhungen durchzusetzen, wie ein aktuelles Urteil des Landgerichts Bamberg zeigt. Eine Studiokette wollte das Passieren eines Drehkreuzes als Zustimmung zur Preiserhöhung werten, was das Gericht jedoch für unzulässig erklärte. Andere Studios versuchen, Preiserhöhungen über zusätzliche Energiepauschalen oder den Appell an die Kundentreue durchzusetzen, auch wenn sie mit Preisgarantien werben.

Schutz durch Kleingedrucktes: Worauf es bei Verträgen ankommt

Verbraucher sollten die Vertragsklauseln genau prüfen, denn eine Preiserhöhung ist nur mit einer wirksamen Preisanpassungsklausel oder der ausdrücklichen Zustimmung des Mitglieds zulässig. Laut Olesja Jäger, Referentin für Verbraucherrecht, muss eine solche Klausel die Mitglieder bei Vertragsabschluss klar über mögliche Beitragserhöhungen informieren und für sie zumutbar sein. Fehlt eine solche Klausel, ist eine Beitragserhöhung ohne aktive Zustimmung unwirksam.

Rechte der Mitglieder

Verbraucher können unwirksamen Beitragserhöhungen widersprechen und verlangen, dass der Vertrag zu den alten Bedingungen weiterläuft. Beharrt der Betreiber dennoch auf der Erhöhung, steht dem Mitglied in der Regel ein Sonderkündigungsrecht zu. Das Fitnessstudio kann den Vertrag nur ordentlich zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen.

Fragen und Antworten:

Frage 1: Was kann man gegen unerwartete Preiserhöhungen im Fitnessstudio tun?
Antwort 1: Prüfen Sie Ihren Vertrag auf eine gültige Preisanpassungsklausel. Widersprechen Sie ungerechtfertigten Erhöhungen und kündigen Sie im Zweifelsfall.

Frage 2: Dürfen Fitnessstudios die Beiträge einfach erhöhen?
Antwort 2: Nein. Eine Beitragserhöhung ist nur mit Zustimmung des Mitglieds oder mit einer wirksamen Preisanpassungsklausel möglich.

Frage 3: Welche Rechte haben Mitglieder bei unwirksamen Preiserhöhungen?
Antwort 3: Sie können widersprechen und den Vertrag zu den alten Bedingungen fortsetzen. Gegebenenfalls ist auch eine vorzeitige Kündigung möglich.

Frage 4: Sind Zusatzkosten wie Energiepauschalen zulässig?
Antwort 4: Solche Kosten sind nur zulässig, wenn sie im Vertrag klar geregelt und vorhersehbar sind.

Frage 5: Was passiert, wenn das Studio trotz Widerspruch an der Erhöhung festhält?
Antwort 5: Dann hat der Kunde in der Regel ein Sonderkündigungsrecht und kann den Vertrag vorzeitig beenden.

Fazit

Die Verbraucherzentrale Hessen rät, die Vertragsbedingungen genau zu prüfen und ungerechtfertigte Preiserhöhungen nicht zu akzeptieren. Durch klare Preisanpassungsklauseln und die aktive Zustimmung der Mitglieder sind die Studios zu fairem Verhalten verpflichtet. Im Zweifelsfall können sich Verbraucherinnen und Verbraucher wehren, indem sie Widerspruch einlegen, die Konditionen aushandeln oder ein Sonderkündigungsrecht nutzen.

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Quelle: Verbraucherzentrale Hessen

Weitere Informationen: Fitness-Studios: Was in Verträgen (nicht) erlaubt ist


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