Die Behauptung

In mehreren Bundesländern gehen AfD-Abgeordnete gezielt gegen gemeinnützige Vereine vor, um ihnen die Gemeinnützigkeit abzuerkennen.

Unser Fazit

Es gibt zahlreiche dokumentierte Fälle, in denen AfD-Abgeordnete versuchen, die Gemeinnützigkeit von Vereinen, die sich gegen Rechtsextremismus und für Demokratie engagieren, in Frage zu stellen. Diese Angriffe basieren häufig auf schwer zu beweisenden Behauptungen und führen zu erheblichen Belastungen und Verunsicherungen bei den betroffenen Organisationen.

Die gezielten Angriffe der AfD auf gemeinnützige Organisationen scheinen systematisch und gut organisiert zu sein. Diese Taktik hat weitreichende Folgen für die betroffenen Vereine und ihre zivilgesellschaftliche Arbeit. Doch wie funktioniert diese Strategie und welche Auswirkungen hat sie tatsächlich?

Gerüchte/Behauptungen

In den letzten Jahren wurde von verschiedenen Mitgliedern der AfD die Gemeinnützigkeit von Vereinen, die sich gegen Rechtsextremismus und für Demokratie engagieren, in Frage gestellt. Diese Organisationen würden sich parteipolitisch positionieren und damit gegen das Neutralitätsgebot verstoßen, das für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit erforderlich ist.

Bewertung

Die AfD nutzt die unklare Rechtslage im Gemeinnützigkeitsrecht, um gezielt gegen unliebsame Vereine vorzugehen. Während einige dieser Angriffe erfolgreich waren, haben viele Vereine ihre Gemeinnützigkeit behalten, oft nach langwierigen und kostspieligen Verfahren. Dies deutet auf eine bewusste Strategie der AfD hin, zivilgesellschaftliches Engagement zu behindern.

Die Fakten

Ein prominentes Beispiel ist der Verein „München ist bunt!„, dessen Gemeinnützigkeit vom bayerischen AfD-Landtagsabgeordneten Uli Henkel angefochten wurde. Henkel behauptete, der Verein richte sich fast ausschließlich gegen die AfD und verstoße damit gegen das Neutralitätsgebot. Das Finanzamt München informierte den Verein über die Vorwürfe und leitete eine Prüfung ein. Nach einem langwierigen Verfahren und einer Anpassung der Vereinssatzung behielt „München ist bunt!“ seine Gemeinnützigkeit.

Ähnlich gingen AfD-Abgeordnete in anderen Bundesländern gegen Vereine wie Greenpeace, den Bayerischen Flüchtlingsrat, die Berliner Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten sowie gegen den Verein „Miteinander“ in Sachsen-Anhalt vor. Hintergrund dieser Angriffe sind häufig Kleine und Große Anfragen in den Landesparlamenten sowie Anzeigen bei den Finanzämtern.

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Joschka Selinger von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) erklärt, dass Anzeigen wegen vermeintlicher Verstöße gegen das Gemeinnützigkeitsrecht die Finanzämter in der Regel nicht aktivieren. Dennoch können solche Hinweise bei der regelmäßigen Überprüfung eine Rolle spielen.

Weiterführende Informationen zu gemeinnützigen Vereinen

Von den Angriffen auf die Gemeinnützigkeit sind nicht nur kleine Vereine betroffen, sondern auch große Organisationen wie Attac und Campact, denen die Gemeinnützigkeit aberkannt wurde. Diese Entscheidungen basieren häufig auf der Auslegung des Bundesfinanzhofs, der politische Aktivitäten gemeinnütziger Organisationen einschränkt. Diese Rechtsprechung hat zu einer erheblichen Verunsicherung vieler Vereine geführt.

Ein weiterer Aspekt ist die unsichere Rechtslage im Gemeinnützigkeitsrecht, die es politischen Parteien wie der AfD ermöglicht, Druck auf zivilgesellschaftliche Organisationen auszuüben. Die AfD fordert in ihren Anfragen und Anträgen häufig die strikte Anwendung von BFH-Urteilen, um politische Agitation zu verhindern.

Fazit

Die Angriffe der AfD auf gemeinnützige Organisationen zeigen eine gezielte Strategie, kritische Stimmen zu schwächen und die Zivilgesellschaft zu beeinflussen. Dies führt zu einer erheblichen Verunsicherung und bindet Ressourcen, die für die eigentliche Arbeit der Vereine besser eingesetzt werden könnten. Um solchen Missbrauch zu verhindern und das Engagement für Demokratie und Menschenrechte zu schützen, bedarf es einer klaren Überarbeitung des Gemeinnützigkeitsrechts.

Quelle: tagesschau

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